1 Allgemeines

Die Fahrausbildung wird entsprechend der hierfür geltenden Gesetze und Verordnungen erteilt und umfasst sowohl den theoretischen wie auch den praktischen Unterricht.

1.1 Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt nach neuzeitlichen methodischen und didaktischen Grundsätzen. Die Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweiz. Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.

1.2 Haftung

Für alle von der Fahrschule organisierten Kurse und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Fahrschule Rösch nicht haftbar gemacht werden. Auch das Benützen von Anlagen / Örtlichkeiten der Fahrschule Rösch erfolgt auf eigene Gefahr.

1.3 Änderungen dieser AGB

Die Fahrschule Rösch behält sich das Recht vor, diese AGB in Zukunft zu ändern oder zu ergänzen.

1.4 Anmeldungen

Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden mit diesen AGB.

1.5 Fotos zu Werbezwecken

Möchte der Fahrschüler nicht, dass sein Foto zu Werbezwecken auf Social Media wie z.B. Facebook und Instagram gepostet wird, muss er dies vorgängig dem Fahrlehrer oder im Büro der Fahrschule Rösch GmbH melden. Ansonsten ist die Fahrschule Rösch GmbH dazu berechtigt, diese Fotos zu veröffentlichen.

 1.6 Copyright

Die Vervielfältigung von Kursunterlagen für eigene Zwecke oder für Dritte ist nicht gestattet.

1.7 Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule Rösch ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Sursee.

 

2 Fahrstunden

2.1 Termine

Termine können telefonisch oder direkt mit dem Fahrlehrer vereinbart werden. Die Termine sind verbindlich. Der Fahrschüler hat pünktlich und fahrfähig zu erscheinen. Ohne gültigen Lernfahrausweis wird keine Fahrstunde durchgeführt.

2.2 Dauer der Fahrstunden

Eine Lektion dauert 50 Minuten. Dies ist nicht die reine Fahrzeit, sondern beinhaltet auch die Abwicklung des Administrativen und die Vor- und Nachbesprechung der Lektion.

2.3 Abmeldungen

Abmeldungen sind bis 24 Stunden vor dem Termin telefonisch direkt an den Fahrlehrer zu richten. Bei keiner oder einer zu späten Abmeldung wird der ganze Preis der Lektion oder Doppellektion verrechnet. Bei Krankheit oder Unfall kann die Fahrschule ein Arztzeugnis verlangen, welches innert 5 Arbeitstagen vorzuweisen ist. Ansonsten können auch diese Lektionen verrechnet werden. SMS und Emails werden nicht akzeptiert.

2.4 Unvorhergesehenes

Bei unvorhersehbaren Zwischenfällen während der Lektion, wie zum Beispiel Un-fällen oder Pannen, wird dem Schüler die Lektion vollumfänglich berechnet, wenn vor dem Vorfall mindestens 30 Minuten gefahren werden konnte.

2.5 Absage durch die Fahrschule

Die Fahrlehrer der Fahrschule Rösch können nach eigenem Ermessen Fahrstunden absagen, wenn die Witterungsbedingungen (Schnee, Glätte, usw.) die Sicherheit gefährden und wenn der Roller oder das Motorrad in keinem sicheren und guten Zustand ist. Das Vergessen des Lernfahrausweises, Fahrunfähigkeit und Nichtbezahlung führen ebenfalls zur Absage der geplanten Lektion.

2.6 Bezahlung

2.6.1 Abos und Rechnungen

Bezahlt wird immer unmittelbar vor der Lektion oder mit dem Abo vor der ersten Lektion, die zum Abo zählt. Wenn die abgemachte Lektion nicht im Voraus bezahlt werden kann, findet sie nicht statt und wird dem Schüler trotzdem in Rechnung gestellt. Das Lösen eines Abos berechtigt nicht zur Annahme, dass nach der Absolvierung aller Stunden die Prüfung durchgeführt werden kann. Nicht benötigte Stunden eines Abos werden selbstverständlich zurückerstattet, entweder via Banküberweisung oder Barauszahlung auf telefonische Voranmeldung zu den Büroöffnungszeiten. Wenn nach Ablauf des Abos keine weitere Zahlung erfolgt, ist die Fahrschule berechtigt, bereits abgemachte Fahrstunden nicht durchzuführen. Rechnungen werden nur für Unternehmen ausgestellt. Wird die Rechnung nicht innerhalb der gesetzten Frist bezahlt, kann die Fahrschule Rösch 15% Verzugszins auf die ursprüngliche Forderung erheben. Preisanpassungen sind jederzeit möglich und gelten auch für bestehende Kunden.

Rechnungen werden nur für Unternehmen ausgestellt. Wird die Rechnung nicht innerhalb der gesetzten Frist bezahlt, kann die Fahrschule Rösch 15% Verzugszins auf die ursprüngliche Forderung erheben.

Preisanpassungen sind jederzeit möglich und gelten auch für bestehende Kunden.

2.6.2 Gutscheine

Mit dem Kauf von Gutscheinen erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass Gutscheine nicht zurückerstattet werden und auch nicht nach Bezug der Dienstleistung eingelöst werden können.

2.7 Versicherung

Für Fahrstunden hat die Fahrschule Rösch GmbH eine Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen. Diese Versicherung ist auf allen Fahrschul- und Prüfungsfahrten gültig. Es wird eine einmalige Versicherungs- und Administrationspauschale erhoben. Diese muss vor Beginn der ersten Lektion bezahlt werden und wird nicht zurückerstattet.

2.8 Vorprüfungsfahrt

Zur Überprüfung der nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten des Fahrschülers für die Prüfung wird eine Vorprüfungsfahrt durchgeführt. Diese simuliert eine richtige Prüfungssituation und wird von einem anderen Fahrlehrer durchgeführt. Stuft dieser den Schüler als anmeldebereit ein, kann er durch den eigenen Fahrlehrer zur Prüfung angemeldet werden. Die Vorprüfungsfahrt ist für alle Fahrschüler obligatorisch und befreit bei Bestehen nicht von weiteren Fahrstunden. Die Fahrschule behält sich das Recht vor, Schüler abzumelden, die sich nicht an die Regel halten und in den zwei Wochen vor der Prüfung keine Fahrstunden mehr nehmen.

2.9 Abschluss der Ausbildung

Der Fahrlehrer darf die Ausbildung erst dann abschließen, wenn er überzeugt ist, dass der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers. Sie ist für beide Teile verbindlich. Kann der Fahrschüler den Prüfungstermin (z.B. infolge von Krankheit) nicht wahrnehmen, so hat er die Fahrschule hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Vor der Prüfung wird normalerweise eine Lektion mit dem Fahrlehrer eingefahren. Der Fahrschüler bezahlt für das Einfahren und die Begleitung zur Prüfung den Preis von 2 Lektionen (Kat. B und BE, DE, D1E und C1E). Schüler der Kategorien C1, C, CE, D1, und D bezahlen 3 Lektionen, da die Prüfung länger dauert.

2.10 Schwangerschaft

Während der Schwangerschaft muss der Schüler in der Lage sein, die Ausbildung ohne Einschränkung absolvieren zu können. Dazu gehören auch Manöver wie die Notbremsung. Wenn etwas passiert, haftet der Schüler mit seiner alleinigen Verantwortung. Wir schliessen jegliche Haftung aus. 

2.11 Bussen

Allfällige Bussen bei Geschwindigkeitsüberschreitung müssen vom Fahrschüler selbst bezahlt werden und werden nicht von der Fahrschule Rösch übernommen. Des weiteren wird dem Strassenverkehrsamt die fahrzeugführende Person schriftlich gemeldet.

3 Kurswesen

3.1 Anmeldung

Anmeldungen müssen ausnahmslos via Website über das Online-Anmeldeformular erfolgen und sind verbindlich. Sie erhalten im Normalfall innerhalb von 24 Stunden nach erfolgter Anmeldung eine Bestätigung per Email mit Kursort, Kurszeiten und Kurskosten.

3.2 Abmeldungen

Eine Abmeldung oder Umbuchung wird nur akzeptiert, wenn diese mindestens 1 Woche oder 5 Arbeitstage vor dem gebuchten Kurstermin schriftlich per Email oder Briefpost bei der Fahrschule Rösch eintrifft. Bei Nichterscheinen oder verspäteten Abmelden werden dem Kunden die gesamten Kosten verrechnet.

Es besteht auch die Möglichkeit, einen Ersatz-Teilnehmer für den gesamten gebuchten Kurs zu stellen.

3.3 Organisation

Fällt ein Kursleiter aus, kann die Fahrschule Rösch einen Kursleiterwechsel vornehmen oder einen Stellvertreter einsetzen.

3.4 Kursausschluss

Die Fahrschule Rösch behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung elementarer Verhaltensregeln einen Teilnehmer aus einem Kurs auszuschliessen. Das Kursgeld wird nicht zurückerstattet. Bei einer Verspätung von mehr als 10 Minuten, kann der entsprechende Kursteil nicht bestätigt werden.

3.5 Zahlung des Kursgeldes

Das Kursgeld ist Bar oder mit Karte am ersten Kurstag zu entrichten. Die Bezahlung des Kursgeldes berechtigt Sie zur Teilnahme am Kurs.

3.6 Kursplätze und Durchführung

Um unsere Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jedes Kursangebot eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl fest. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt. Wird die minimale Teilnehmerzahl nicht erreicht, behalten wir uns vor, einen Kurs bis zu 12 Stunden vorher abzusagen. Die Absage erfolgt per Telefon.

Wenn ein Kurs abgesagt wird, bemüht sich die Fahrschule baldmöglichst wieder einen Kurs im selben Kurslokal anzubieten. Dies kann jedoch nicht garantiert werden. Der Schüler kann dann auf einen Kurs in einem anderen Lokal ausweichen.

3.7 Versäumte Lektionen

Versäumte Lektionen können nur in Kursen nachgeholt werden, welche nicht ausgebucht sind. Die Kursdaten sind fest. Versäumte VKU Lektionen können nur nachgeholt werden, wenn Lektion 1 als erste besucht worden ist. Grundsätzlich sind keine Kursgeld-Rückerstattungen aufgrund von versäumten Lektionen möglich. In jedem Fall wird die Kursbestätigung nur bei vollständigem Kursbesuch abgegeben.

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen können, brauchen wir innert 5 Arbeitstagen ein Arztzeugnis. Ansonsten wird Ihnen der Kurs verrechnet.

3.8 Kurssprache

Die Unterrichtssprache ist Schweizerdeutsch. Wird dies durch einen Kursteilnehmer gewünscht, wird zur Verbesserung der gegenseitigen Verständigung Hochdeutsch gesprochen.

3.9 Teilnahmebestätigung

Auf Antrag des Kursteilnehmers stellt die Fahrschule Rösch eine Teilnahmebestätigung für einen besuchten Kurs aus. Voraussetzung für das Ausstellen der Teilnahmebestätigung ist, dass der betreffende Kurs vollständig besucht und bezahlt wurde und nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Wenn der Verkehrskundeunterricht in einer anderen Fahrschule absolviert wurde, ist der Fahrschüler selbst für den Erhalt der Kursbestätigung verantwortlich.

 

Sursee, 12.08.2021

Version 3.2, genehmigt durch die Geschäftsleitung am 12.08.2021