Der Weg zum Führerausweis

Im folgenden Video wird der Weg zum Führerausweis kurz erklärt.

Je nach bereits absolvierten Prüfungen sind für zusätzliche Kategorien nicht mehr alle hier erwähnten Nachweise und Kurse notwendig.   

 

1. Nothelferkurs:

Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) absolviert wurde. Der Kurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgeführt werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen.

Wir führen den Nothelferkurs in Sursee und Willisau durch. 

 

2. Gesuchsformular Lernfahrausweis:

Gesuchsformulare für den Lernfahrausweis können Sie beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons beziehen. 

Gesuchsformular Kanton Luzern

In verschiedenen Kantonen sind die Formulare auch bei den Stadt-/ Gemeindeverwaltungen oder Polizeistellen erhältlich.

So gehen Sie beim Formular vor:
1. Formular vollständig ausfüllen und alle Fragen beantworten
2. Einen Sehtest bei einem Augenarzt/einer Augenärztin oder in einem anerkannten Optikergeschäft durchführen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen. Sehtests dürfen nicht älter als 24 Monate sein.
3. Für die Anmeldung sind 1 oder 2 farbige Passfotos notwendig.
4. Die Einwohnerkontrolle des Wohnortes muss bei erstmaliger Gesuchseinreichung Ihre Identität bestätigen.

 

3. Theorieprüfung

Nach Erhalt der Zulassung zur Theorie sind Sie berechtigt, die Theorieprüfung abzulegen. Hier können Sie sich für die Theorieprüfung anmelden:

Kanton Luzern

Kanton Aargau

Kanton Schwyz

Kanton Solothurn

 

4. Lernfahrausweis

Nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters erhalten Sie den Lernfahrausweis per Post.

 

5. Nur Motorrad: Motorradgrundkurs

Sie absolvieren innert 4 Monaten die praktische Grundschulung bei einem Fahrlehrer/bei einer Organisation. Der Ausweis wird anschliessend um 12 Monate verlängert. Den Motorradgrundkurs können Sie auch bei uns absolvieren.

 

6. Verkehrskunde

Sie absolvieren bei einem Fahrlehrer/bei einer Organisation den Verkehrskundeunterricht. Wir führen den Verkehrskunde-Unterricht an verschiedenen Standorten durch.

 

7. Praktische Führerprüfung

Der Fahrlehrer meldet Sie zur Führerprüfung an.

 

8. Weiterausbildungskurse (WAB) 

Innerhalb der Probezeit (oder innerhalb eines Jahres, wenn der Führerausweis auf Probe nach dem 31.12.2019 erworben wurde) ist ein Kurstag bei einem anerkannten Kursanbieter zu absolvieren. Wir sind Partnerfahrschule der WAB Zentralschweiz AG und bieten die WAB-Kurse in Ruswil an.