So müssen sich Neulenker weiterbilden...

Der Bundesrat hat am 14. Dezember 2018 eine Revision der Führerausweisvorschriften beschlossen. Auch die Bestimmungen für die obligatorische Weiterausbildung haben sich dadurch geändert. 

Neulenker, deren Führerausweis auf Probe im Jahr 2020 abläuft, müssen nur noch einen WAB-Tag absolvieren. Sie können entweder den heutigen WAB-Kurs 1 besuchen oder den neuen WAB-Tag absolvieren.
 
Wer vor dem 31.12.2019 einen Führerausweis auf Probe erhalten hat, kann entweder den neuen WAB-Tag oder den heutigen WAB-Kurs 1 absolvieren. Die Weiterausbildung muss innerhalb von 3 Jahren erfolgen.
 
Wer nach dem 31.12.2019 einen Führerausweis auf Probe erwirbt, muss den neuen WAB-Tag absolvieren. Die Weiterausbildung muss innerhalb von 12 Monaten nach Erwerb des Führerausweises auf Probe erfolgen.
 
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